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RECHTS­BERATUNG – 
ERBRECHT, HANDELS­RECHT, GESELL­SCHAFTS­RECHT

Wer macht schon gerne Nachfolgeplanung?
Gerade die Regelung der Nachfolge sollte man rechtzeitig angehen, um für den Notfall vorzusorgen und z. B. die Absicherung für Familie und Betrieb zu regeln, aber auch, um z. B. Begünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auszuschöpfen. Dabei gilt es auch, etwaige Pflichtteilsrechte und Regelungen in den Gesellschaftsverträgen im Blick zu behalten.

Wer befasst sich schon gerne mit dem eigenen Gesellschaftsvertrag?
Auch hier ist es besser vorzusorgen, als im Streitfall das Nachsehen zu haben. Letztlich liefert der Gesellschaftsvertrag die Spielregeln für die „schlechten Zeiten“, in denen die Gesellschafter nicht einer Meinung sind und in Streit geraten. Wir helfen Ihnen, individuelle Regelungen zu treffen, um für diese Fälle gerüstet zu sein.

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

  • Testament und Erbvertrag
  • Erbstreitigkeit & Pflichtteil
  • Unternehmensnachfolge
  • Landwirtschaftliche Hofnachfolge
  • Versicherungsvermittler
  • GmbH & Co.

Standardregelungen können Sie im Internet herunterladen. Aber ist Ihr Leben und Ihre Fragestellung Standard? Setzen Sie auf individuelle Lösungen und Regelungen, die zu Ihnen passen!

Testament & Erbvertrag

Wir beraten unsere Mandanten bei der Planung und Gestaltung ihrer Nachfolge, und vertreten sie in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.

  • Testamentsgestaltung: Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Erbverträge
  • Beratung zur Errichtung des Letzten Willens, Gültigkeit, Aufbewahrung, Widerruf, Anfechtung
  • Beratung zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Pflichtteilsverzicht, Erbverzicht
  • Beratung zu Ausgleichungsregelungen unter Geschwistern
  • Unternehmensnachfolge
  • Landwirtschaftliche Hofnachfolge

Erbstreitigkeit und Pflichtteil

Erbstreitigkeiten können vielfältiger Natur sein. Angefangen von der Frage der Wirksamkeit eines Testaments, der Testierfähigkeit des Erblassers über die Auslegung eines Testaments und die gerichtliche Auseinandersetzung über den Erbschein oder die Klärung des Erbrechts bis hin zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft unter Berücksichtigung lebzeitiger Vorempfänge.

Pflichtteilsansprüche spielen vor allem dann eine Rolle, wenn nahe Angehörige durch den Letzten Willen enterbt werden. Denn für bestimmte Personen, wie z. B. Ehegatten und Kinder des Verstorbenen, sieht das Gesetz die Pflichtteilsansprüche vor. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Darüber hinaus können generell bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers derartige Ansprüche, sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche, in Betracht kommen. Diese richten sich in erster Linie gegen den Erben, im Ausnahmefall aber auch gegen den Beschenkten.

Damit sind nicht nur im Erbfall, sondern auch bei lebzeitigen Übergaben diese Ansprüche bei der Gestaltung zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung im Erbfall – was ist zu tun? (Annahme der Erbschaft, Ausschlagung, etc.)
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung im Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Erbstreit
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (Erstellung von Teilungsplänen, Beratung zur Ausgleichung unter Geschwistern, etc.)
  • Beratung zur Erbenhaftung, Haftungsbegrenzung

Rechtsberatung zur Unternehmens­nachfolge

Die Unternehmensnachfolge kann nur gelingen, wenn sie von langer Hand geplant wird. Denn neben der Frage, wer als Nachfolger in Betracht kommt, ist zwingend auch zu klären, wann und wie der Nachfolger eingebunden werden soll. Regelungsbedarf besteht zudem im Hinblick auf sogenannte „weichende Erben“. Deren Ansprüche, vor allem Pflichtteilsansprüche, führen in vielen Fällen zu großer finanzieller Belastung und Konflikten in der Erbengeneration. Zudem sind ertrag- sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen bei der Unternehmensnachfolge von Bedeutung.
Vergessen Sie nicht, dass die Regelungen in Ihrem Gesellschaftsvertrag und die Regelungen in Ihrem Testament und Erbvertrag aufeinander abgestimmt sein müssen, damit die einzelnen Regelungen nicht ins Leere gehen und Steuerfallen vermieden werden. 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung zur Übergabe zu Lebzeiten oder durch Erbfolge
  • Regelungen zur Einbindung des Nachfolgers / Interessenten (Letter of Intent, Verschwiegenheitsverpflichtung, sonstige Vorverträge)
  • Gestaltung von Übergabeverträgen und letztwilligen Verfügungen
  • Abgleich von Gesellschaftsverträgen und Testamenten/Erbverträgen
  • Beratung zu Pflichtteils- und Abfindungsansprüchen sog. weichender Erben
  • Beratung zur Absicherung des Übergebers (z. B. Leibrentenregelung, Nießbrauch)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung zur Rechtsformwahl

Übernahme landwirtschaft­licher Betriebe/Flächen (Kauf, Pacht, Nachfolge­planung) 

Viele Betriebe haben heute nicht mehr nur ein Standbein im klassischen landwirtschaftlichen Bereich, sondern setzen zusätzlich auf Anlagen der Erneuerbaren Energien, wie Photovoltaik- oder Biogasanlagen, oder haben einen Lohnunternehmer-Bereich sowie einen eigenen Hofladen. Letztlich liegen damit mehrere Betriebe oder Betriebszweige vor, häufig auch in unterschiedlicher Rechtsform, die ihren jeweiligen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Die willkürliche Aufteilung dieser Betriebe unter mehreren Kindern oder die sukzessive Übergabe von Eltern auf Kinder ohne Berücksichtigung dieser rechtlichen Besonderheiten, kann gravierende Folgen haben. Um z. B. den Wegfall von Genehmigungen oder umsatzsteuerliche Nachteile zu vermeiden, ist auch hier eine fundierte Planung nötig.

Hinzu kommt die Regelung der Versorgung und evtl. späteren Pflege der Übergeber und die Frage, welche Schultern diese Aufgaben stemmen können und wie eine gerechte Verteilung von Vermögen und Verantwortung unter den Kindern stattfinden kann.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung zur Hofübergabe zu Lebzeiten oder durch Erbfolge
  • Gestaltung von Übergabeverträgen und letztwilligen Verfügungen
  • Beratung zu Pflichtteils- und Abfindungsansprüchen sog. weichender Erben
  • Beratung zu Versorgungsregelungen sowie zu Altenteil und Leibgeding
  • Nachfolgekonzept unter Berücksichtigung unterschiedlicher Betriebsteile, insbesondere Anlagen der Erneuerbaren Energien (Biogas, PV-Anlagen, Genehmigungen, Regelung von Pachtverträgen, dingliche Sicherung von Betreiberrechten, Vertragsübernahmen, etc.)
  • Rechtliche Beratung bei Neuausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs
  • Vertragsgestaltung (Übernahme, Pacht, Kauf, etc.)

 

Gesellschafter­verträge (GmbH & Co.) – Erstellung und Beratung

Wir beraten Gründer und Gesellschafter bestehender Unternehmen im Hinblick auf die Gestaltung ihres Gesellschaftsvertrags für GbR, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG. Beginnend mit der Beratung zur Wahl der Rechtsform über die innergesellschaftlichen Auseinandersetzungen bis hin zu Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge beraten und begleiten wir unsere Mandanten.

Die enge Zusammenarbeit mit steuerrechtlichen Beratern versteht sich für uns dabei von selbst.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen; Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen, Beschlussvorlagen
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung und Vertragsgestaltung zu Anteilsübertragungen in Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung und Vertragsgestaltung zu Unternehmenskauf und –verkauf (Share-Deal und Asset-Deal und begleitende Regelwerke wie z. B. Letter of Intent (Absichtserklärungen), Vertraulichkeitsvereinbarungen)
  • Konzeption und Vertragsgestaltung zur Unternehmensnachfolge inklusive Abstimmung der Regelungen auf letztwillige Verfügungen

Rechtsberatung für Versicherungs­vermittler

Unser Fokus im Recht des Versicherungsvertriebs liegt bei der Notfallplanung für Versicherungsmakler durch passende Vollmachten für den Betrieb, Regelungen in Gesellschaftsverträgen und Regelung des passenden letzten Willen (Testament und Erbvertrag). Ferner beraten wir unsere Mandanten im Bereich Versicherungsvermittlung zu Bestandskauf und –verkauf, sowie zum Kauf von Maklerunternehmen in Form des Anteilskaufs (Share-Deal) und erstellen die zugehörigen Verträge und begleitende Regelwerke wie z. B. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Verschwiegenheitsverpflichtungen. 
Versicherungsvertreter beraten wir zu Fragen des Ausstiegs aus der Ausschließlichkeit

Im Bereich des Versicherungsvertriebs stehen wir auf Seiten der Versicherungsvermittler. Für Mandate, die sich gegen Versicherungsvermittler richten, stehen wir nicht zur Verfügung.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Notfallvorsorge und Unternehmensnachfolge 
    Beratung und Gestaltung von Vollmachten für den privaten Bereich und den Betrieb; von Testament und Erbvertrag sowie Abstimmung mit den Regelungen im Gesellschaftsvertrag, Beratung und Gestaltung zur Einbindung eines Nachfolgers sowie zu lebzeitiger Übergabe des Betriebs.
  • Bestandskauf und Bestandsverkauf, Anteilskauf
    Prüfung und Gestaltung von Verträgen zum Bestandskauf oder –verkauf; Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen über Maklerunternehmen in Form des Anteilskaufs (Share-Deal)
  • Ausstieg aus der Ausschließlichkeit
    Begleitung beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit; Beratung zum nachvertraglichen Wettbewerb und Kundenschutz; Rechtsfragen zum Bestand