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Marc Bruck

Insolvenz der Landwärme GmbH – was tun?

Der Biomethanhändler Landwärme GmbH hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Erste Zahlungen an Vorlieferanten wurden bereits ausgesetzt und für viele Einspeiser stellt sich die Frage, wie es weitergeht.

Es steht zu befürchten, dass insbesondere bestehende Lieferverträge mit hohen Entgelten angepasst, wenn nicht sogar gekündigt werden könnten.

Wir raten den Betroffenen an, bestehende Biomethanlieferverträge genauestens zu überprüfen,

  • welche Rechte man im Fall von Zahlungsausfällen hat,
  • welche Fristen beachtet werden müssen und
  • ob Lieferungen eingestellt werden können oder
  • in andere Bilanzkreise gebucht werden können.

In den meisten Fällen wird es zunächst dabei verbleiben, dass trotz eines Zahlungsausfalls die Lieferung nicht ohne Weiteres eingestellt werden darf. In vielen Fällen dürfte sich auch anbieten, an die Landwärme GmbH heranzutreten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertragsprüfung und weiteren Beratung.

(Bildquelle: pixabay.com)

Marc Bruck

Partner, Rechtsanwalt - Referat Erneuerbare Energien

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