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Dr. Helmut Loibl

Ausschreibungsteilnahme jetzt vorbereiten – Was bleibt einer Biogasanlage sonst übrig?

Betreiber von Biogasanlagen, die 2004 bis 2006 in Betrieb genommen wurden, müssen dringend einen Zuschlag in einer Biomasseausschreibung erhalten, um das in absehbarer Zeit drohende Laufzeitende ihrer Anlagen zu verhindern. Die Chancen stehen jedoch schlecht, da bei den letzten Ausschreibungen deutlich mehr Gebote als Zuschläge vorhanden waren und die Gebotshöhen deutlich gesunken sind.

Besonders problematisch ist die Situation für Anlagen aus 2004, die ab 1. Januar 2025 keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Zwar können sie auch 2025 an der Ausschreibung teilnehmen, jedoch ist unklar, ob sie die Zwischenzeit wirtschaftlich überstehen. Eine Teilnahme nach 2025 wäre kaum zielführend, da die Ausschreibungsvergütung der Höhe nach auf die EEG-Durchschnittsvergütung der letzten 3 Jahre beschränkt ist, wenn insoweit ein Jahr bereits null EEG-Vergütung erzielt wurde, wird das kaum noch wirtschaftlich.

Manche haben Hoffnung auf bessere rechtliche Rahmenbedingungen nach der Bundestagswahl 2025, aber für die akut betroffenen Anlagen kommt dies wahrscheinlich zu spät. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Aussetzung der Südquote ab der nächsten Ausschreibung im Oktober, da deren Auswirkungen auf die Gebotshöhen unklar sind.

Anlagenbetreiber müssen/sollten sich gleichwohl vor der Ausschreibungsteilnahme intensiv auf die Ausschreibungen vorbereiten und die technischen und wirtschaftlichen Anforderungen ihrer BHKW prüfen. Fragen zur Flexzuschlag-Laufzeit, SCR-Kat ab 2029, 55% Überbau und notwendige Investitionen in Gasspeicher und Pufferspeicher sind zu klären. Der drohende komplette Vergütungsentfall bei negativen Strombörsenpreisen stellt hier neue Anforderungen an Biogasanlagen. Und letztlich ist insgesamt gesehen ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept für die Anlage zu entwickeln, um diese auch in eine finanziell interessante Zukunft führen zu können.

Unterstützung bieten hier die Online-Seminare von Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl am 11.07., 18.07., sowie am 27.08.2024. Diese Seminare sind für Mandanten der Kanzlei kostenlos. Mehr Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier: www.paluka.de/erneuerbare-energien/vortraege

(Bildquelle: pixabay.com)

Dr. Helmut Loibl

Partner, Rechtsanwalt - Leitung Referat Erneuerbare Energien

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