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Mehrere 50 Euro Scheine und eine Glühbirne
Markus Sawade

Energiepreise für Unternehmen senken – 97,5% Stromsteuer zurück!

Auch wenn die Energiepreise für Unternehmen in letzter Zeit stagnierten, können Unternehmer beim Strom noch etwas an der Preisschraube drehen: Die Stromsteuer, die jeder Stromversorger in den Rechnungen ausweist, kann zum Großteil erstattet werden. Es gibt ca. 97,5% der Stromsteuer in Höhe von 20,50 Euro pro Megawattstunde zurück!

Voraussetzungen

Um von der Stromsteuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz zu profitieren, müssen Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes führen. Der Strom muss zu betrieblichen Zwecken bezogen werden und darf nicht bereits aus anderen Gründen von der Steuer befreit sein. Die Entlastung wird gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt.

Pro Megawattstunde erhalten Sie 20 Euro der gezahlten Steuer zurück. Sie müssen also mehr als 12,5 Megawattstunden Strom im Jahr verbraucht haben und damit den Selbstbehalt überschreiten, um einen Antrag stellen zu können.

Was ist produzierendes Gewerbe?

Produzierendes Gewerbe umfasst eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen, die an der Herstellung von Waren und Dienstleistungen beteiligt sind. Dazu gehören:

  • Verarbeitendes Gewerbe: Betriebe, die Rohstoffe in Fertigprodukte umwandeln, wie die Automobilindustrie, die chemische Industrie und die Metallverarbeitung.
  • Energie- und Wasserversorgung: Unternehmen, die Strom, Gas, Fernwärme oder Wasser produzieren und verteilen.
  • Produzierendes Handwerk: Handwerksbetriebe, die handgefertigte Produkte herstellen, wie Schreiner, Tischler und Schmiede.

Auch Unternehmen, die Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie erzeugen, können von der Steuerentlastung profitieren, sofern die Erzeugnisse nachweislich genutzt werden.

Jeder Gewerbebetrieb kann die Entlastung beantragen. Es kommt lediglich auf den Strombezug an, nicht auf einen Mindestumsatz oder eine bestimmte Anzahl Mitarbeitende.

Schwerpunkt der Tätigkeit

Wenn Ihr Unternehmen nicht nur eine Tätigkeit ausübt, müssen Sie einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit bestimmen. Um die betriebliche Tätigkeit festzulegen, zieht das Hauptzollamt die sogenannte Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2003) des Statistischen Bundesamtes heran. Diese finden Sie auf der Internetseite www.destatis.de Welchen Schwerpunkt Ihr Unternehmen hat ermitteln Sie über die in der Klassifikation beschriebenen Top-down-Methode.

Ist Ihr Unternehmen danach ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, können Sie einen Antrag stellen.

Formulare und Frist

Um die Steuerentlastung zu beantragen, brauchen Sie verschiedene Formulare. Am wichtigsten ist das Formular Antrag auf Steuerentlastung Unternehmen, das Sie elektronisch beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Der Antrag muss die Angaben zum Unternehmen, den Verwendungszweck und die bezogenen Strommengen enthalten. Sie müssen den Antrag über das Zoll-Portal online stellen. Außerdem müssen Sie eine beihilferechtliche Erklärung abgeben. 

Die Frist für die Antragstellung ist der 31. Dezember des Folgejahres. Sie können aber sofort nach Ende des Bezugsjahres den Antrag stellen, wenn die Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers vorliegt. Die Hauptzollämter bearbeiten die Anträge relativ zügig, so dass Sie üblicherweise in wenigen Wochen mit einer Auszahlung rechnen können.

Mit diesen Informationen können Sie Ihre Stromsteuerentlastung erfolgreich beantragen und Ihre Betriebskosten senken. Viel Erfolg und viel Freude mit den Einsparungen! Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt Ihrer Beantragung: Melden Sie sich gerne gleich zu unserer kostenlosen Online-Infoveranstaltung mit Herrn Rechtsanwalt Markus Sawade an - mehr Informationen finden Sie hier!

(Bildquelle: pixabay.com)

Markus Sawade

Partner, Rechtsanwalt - Referat Erneuerbare Energien

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