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Markus Sawade

Null Euro EEG-Umlage ab 01.07.2022 - was muss ich tun?

Aufgrund der hohen Energiepreise für Verbraucher soll die EEG-Umlage zum 01.07.2022 auf null sinken. Das EEG 2021 wird deshalb durch das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher geändert. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die EEG-Umlage für alle Marktteilnehmer auf null zu senken.

Anlagenbetreiber müssen bisher für die Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien meist 40 % der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber abführen. Liefern Anlagenbetrei- ber Strom an Dritte, wird die EEG-Umlage üblicherweise sogar in voller Höhe zur Zahlung fällig.

Ab 01.07.2022 ist dies nun nicht mehr der Fall.

Als Anlagenbetreiber sollten Sie vorsorglich zum 30.06.2022 die Zählerstände notieren, um eine Abgrenzung der Strommengen mit und ohne EEG-Umlage vornehmen zu können. Selbstver ständlich können Sie die Zählerstände auch anders dokumentieren.

Da für das erste Halbjahr 2022 noch EEG-Umlage für den bis zum 30.06.2022 gelieferten Strom entstanden ist, sind auch die Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber zu beachten. An den Fristen ändert das Gesetz jedoch nichts. Die notwendigen Mitteilungen sind also nach wie vor bis zum 28.02.2023 zu erledigen.

Weitere Auswirkungen auf die Abgabenlast ergeben sich zunächst nicht. Insbesondere die Zahlungen und Pflichten in Bezug auf die Stromsteuer bestehen weiterhin.

Markus Sawade

Partner, Rechtsanwalt - Referat Erneuerbare Energien

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