Ausschreibungsteilnahme jetzt vorbereiten – Was bleibt einer Biogasanlage sonst übrig?
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Neues Förderprogramm
Am 01.02.2022 wurde die „neue Förderung von Investitionen in immissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ bekanntgegeben.
Gefördert werden mit einem Höchstbetrag bis 200.000,00 Euro:
- gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern
- Umrüstungskosten von maximal 15 Masseprozent Gülleeinsatz auf mindestens 30 Masseprozent
- Maschinen/Geräte zur Aufbereitung von Gülle zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
- Bau von gasdichten Güllebehältern
- Maschinen/Geräte/Anlagen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern
- güllespezifische Anlagenteile für neue Biogasanlagen
Die konkrete Bekanntmachung finden Sie hier Bundesanzeiger.pdf (fnr.de).