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Dr. Helmut Loibl

Neues Förderprogramm

Am 01.02.2022 wurde die „neue Förderung von Investitionen in immissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ bekanntgegeben.

Gefördert werden mit einem Höchstbetrag bis 200.000,00 Euro:

  • gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern
  • Umrüstungskosten von maximal 15 Masseprozent Gülleeinsatz auf mindestens 30 Masseprozent
  • Maschinen/Geräte zur Aufbereitung von Gülle zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
  • Bau von gasdichten Güllebehältern
  • Maschinen/Geräte/Anlagen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdüngern
  • güllespezifische Anlagenteile für neue Biogasanlagen

Die konkrete Bekanntmachung finden Sie hier Bundesanzeiger.pdf (fnr.de)​.

Dr. Helmut Loibl

Partner, Rechtsanwalt - Leitung Referat Erneuerbare Energien

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