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Florian Frenzel

Die Herausforderungen des Redispatch 2.0 im Energiewirtschaftsgesetz

Seit der Einführung des Redispatch 2.0 im Energiewirtschaftsgesetz vor knapp 2,5 Jahren stehen Anlagenbetreibern von EEG-Anlagen vor zahlreichen und neuen Herausforderungen und Unstimmigkeiten. Die Umstellung des alten Einspeisemanagements aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf die neuen Regelungen des EnWG hat zu neuen und umfassenden Aufgaben für alle Beteiligten, die mit Aufnahme, Übertragung und Vermarktung von Strom befasst sind, geführt, insbesondere für Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere die Verteilnetzbetreiber ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem EnWG nicht oder nur zögerlich nachkommen. Doch was genau schulden die Verteilnetzbetreiber den Anlagenbetreibern und welche Rechte stehen diesen zu?

I. Pflichten der Verteilnetzbetreiber

Die Netzbetreiber regeln die erneuerbaren Energieanlagen im Rahmen der Erzeugungsanpassung, auch bekannt als Redispatch 2.0. Dabei wird die Leistung der Anlagen mittels Fernsteuerung gedrosselt oder sogar komplett abgeriegelt, um eine Überlastung der Netze zu Spitzenzeiten zu verhindern. Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die durchgeführten Maßnahmen unverzüglich zu melden, so unter anderem an die Direktvermarkter. Doch in der Praxis kommt es häufig zu Verzögerungen bei der Meldung, was zu Schadensersatzansprüchen seitens der Anlagenbetreiber führen kann.

II. Ansprüche auf Verzinsung der Zahlungen

Wenn die Netzbetreiber mit ihren Meldungen im Verzug sind, könnte vertretbar argumentiert werden, dass die Zahlungen, die letztendlich erfolgen, von den Netzbetreiberin verzinst werden sollten. Die Verzögerung bei der Meldung führt dazu, dass Anlagenbetreiber finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, was ggf. im Wege des Schadensersatzes von den Netzbetreibern auszugleichen wäre.

III. Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber, die dringend auf Entschädigungszahlungen angewiesen sind, sollten den Netzbetreiber nachweislich zur unverzüglichen Meldung auffordern. Bei langen Bearbeitungszeiten ist es wichtig, die Verjährung im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die Durchsetzung der Ansprüche zu beschleunigen.

IV. Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Da viele Anlagenbetreiber trotz mehrfacher Nachfragen keine Erfolge erzielen, wenden sie sich vermehrt an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Es stellt sich die Frage, ob diese Kosten von den Netzbetreibern erstattet werden müssen, was im Rahmen von Pflichtverletzung des EnWG durch Netzbetreiber aber durchaus vertretbar erscheint.

V. Klage auf Durchsetzung der Meldung

Wenn außergerichtliche Aufforderungen nicht zum Erfolg führen, besteht auch die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Die Inanspruchnahme eines Zivilgerichtes kann dazu beitragen, dass Anlagenbetreiber schneller zu ihrem Recht kommen und die Netzbetreiber ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Mittelfristig sind hierzu vermehrt Entscheidung der Gericht zu erwarten.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass Anlagenbetreiber verschiedene Mittel und Wege haben, um die Netzbetreiber zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu zwingen. Die Gewährleistung der Liquidität ihrer Projekte und die Durchsetzung ihrer Ansprüche sollten für Anlagenbetreiber oberste Priorität haben.

(Bildquelle: pixabay.com)

Florian Frenzel

Rechtsanwalt - Referat Erneuerbare Energien

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